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RECHTSANWÄLTIN Katrin Stemmer-Ose Fachanwältin für Familienrecht

Die Schwerpunkte meiner Arbeit liegen im Familienrecht und Arbeitsrecht. Aber auch in allgemeinen zivilrechtlichen Angelegenheiten unterstütze ich Sie gerne.

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Katrin Stemmer-Ose: Anwältin für Familienrecht und Arbeitsrecht in Augsburg

Rechtsanwältin für Familienrecht und Arbeitsrecht in Augsburg

Seit 1996 bin ich als selbständige Rechtsanwältin in Augsburg tätig. Trennung, Scheidung oder aber auch eine Kündigung sind sehr persönliche und einschneidende Erlebnisse. Dabei ist es wichtig, sich von Beginn an rechtlicher Unterstützung zu bedienen, um Ihre Interessen bestmöglich zu wahren. Ich vertrete Sie dabei gleichermaßen entschlossen und sensibel.

Ihre Anwältin für Familienrecht in Augsburg

Eine Trennung oder Scheidung ist mit weitreichenden Konsequenzen sowohl persönlicher als auch wirtschaftlicher Natur verbunden. Große Veränderungen gehen damit einher, verbunden mit den Sorgen um Kinder oder auch die wirtschaftlichen Folgen. Vielleicht fragen Sie sich…

Bei wem werden die Kinder wohnen?

Oftmals entscheidet sich bereits mit der Trennung, wo gemeinsame Kinder künftig leben werden. Es gilt zu entscheiden, was für die Kinder und die gesamte Familie am besten ist. Sollen die Kinder bei der Mutter leben? Sollen die Kinder beim Vater leben oder sollen wir uns die Betreuung der Kinder teilen? Welche Rechte stehen mir zu? Es gilt, hier die richtigen Weichen bereits zum Zeitpunkt der Trennung zu stellen.

Wie werden wir das Umgangsrecht gestalten?

Die Kinder sind oft die Leidtragenden einer Trennung. Umso wichtiger ist es, den Umgang zum anderen Elternteil zum Wohl der gemeinsamen Kinder zu gestalten. Es gibt hierfür keine pauschalen Lösungen. Vielmehr ist es wichtig, auf die Bedürfnisse der Kinder einzugehen und eine gemeinsame und für alle verträgliche Umgangsregelung zu finden. Dabei stellen sich folgende Fragen: Wie alt sind die Kinder? Wie weit entfernt leben die Kinder von dem anderen Elternteil? Wann kann bzw. muss der Umgang ausgeschlossen werden? Wie gestalte ich den Umgang? Wie oft kann ich die Kinder sehen?

Wie hoch ist der Kindesunterhalt?

Die Düsseldorfer Tabelle gibt Aufschluss über die Unterhaltszahlungen für Kinder. Hieraus zu ersehen ist, bei welchem Einkommen welcher Unterhalt zu bezahlen ist. Was allerdings noch nicht geklärt ist, sind folgende Fragen: Welche Einkünfte werden bei Berechnung des Kindesunterhalts herangezogen? Werden fiktive Einkünfte berücksichtigt? Erhöht mein mietfreies Wohnen den Unterhalt? Was passiert, wenn meine Einkünfte sich ändern? Wir helfen Ihnen gerne, den Kindesunterhalt zu ermitteln, damit Sie Ihre wirtschaftliche Lage im Falle einer Trennung und/oder Scheidung besser einschätzen können.

Besteht Anspruch auf Ehegattenunterhalt und wenn ja, wie hoch?

Mit der Trennung gilt es auch zu prüfen, ob neben den Kindern auch ein Ehegatte Unterhaltsansprüche gegenüber dem anderen Ehegatten hat. Der Unterhalt für die Zeit der Trennung ist ein anderer als der Unterhalt für die Zeit nach der Scheidung. Dabei stellen sich folgende Fragen: Habe ich überhaupt Anspruch auf Unterhalt? Muss ich Unterhalt an den anderen Ehegatten bezahlen? Von welchen Faktoren hängt die Unterhaltszahlung ab?
Gerade bei Fragen zum Unterhalt an den Ehegatten oder den anderen Elternteil gibt es viele unterschiedliche Informationen, die Sie verunsichern und Sie fragen sich, was stimmt nun wirklich. Durch unsere anwaltliche Beratung und Unterstützung erhalten Sie Klarheit.

Wie lange wird der Unterhalt gezahlt?

Im Familienrecht gibt es keine pauschale Antwort zur Frage der Dauer der Verpflichtung zur Zahlung von Ehegattenunterhalt. Es hat in jedem Fall eine Einzelfallprüfung zu erfolgen. Dabei sind insbesondere folgende Positionen zu berücksichtigen: Wie lange waren die Ehegatten verheiratet? Hat einer der Ehegatten ehebedingte Nachteile? Hat einer der Ehegatten bereits einen neuen Partner? Ist der andere Ehegatte zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit verpflichtet?
All diese Fragen entscheiden, ob und wenn ja, wie lange Unterhalt gezahlt werden muss.

Wie wird das Vermögen aufgeteilt?

Hier gilt es zunächst zu klären, ob die gesetzliche Güterstandregelung greift oder aber ob vor oder während der Ehezeit ein Ehevertrag geschlossen wurde. Oft sind zwischen den Ehegatten Zugewinnausgleichsansprüche oder sonstige Auseinandersetzungsansprüche zu ermitteln. Dabei kommt es auf folgendes an: Welches Vermögen bestand bereits zum Zeitpunkt der Eheschließung? Muss ich erhaltene Erbschaften oder Schenkungen mit meinem Ehepartner teilen? Kommt es darauf an, wer von uns beiden während der Ehe was bezahlt hat?
Unsere Aufgabe ist es, Ihnen den bestmöglichen Weg zur Aufteilung Ihres Vermögens aufzuzeigen und Sie bei der Umsetzung zu unterstützen.

Wann kann ich die Scheidung einreichen?

In vielen Fällen beginnt eine Trennung mit dem Satz: „Ich reiche jetzt die Scheidung ein“. Aber geht das wirklich? Oder muss ich warten? Was bedeutet das Trennungsjahr? Kann ich mich dagegen wehren? Dies und viele anderen Fragen können wir gerne gemeinsam mit Ihnen in einer persönlichen Beratung in unserer Kanzlei klären.

Wie sieht meine Altersvorsorge aus?

Bei Durchführung eines Scheidungsverfahrens ist grundsätzlich der sogenannte Versorgungsausgleich, d. h. der Ausgleich der während der Ehezeit erwirtschafteten Rentenanwartschaften, durchzuführen. Oft stellen sich dabei folgende Fragen: Muss der Versorgungsausgleich in jedem Fall durchgeführt werden? Kann ich den Versorgungsausgleich ausschließen? Unterliegt jede Art der Altersvorsorge dem Versorgungsausgleich?
Die aufgeworfenen Fragen zeigen, wie viel Gestaltungsspielraum und Gestaltungsmöglichkeiten im Familienrecht denkbar sind. Gleichzeitig zeigt sich damit aber auch, dass es in jedem Fall ratsam ist, sich rechtlicher Hilfe zu bedienen.


Als langjährige Fachanwältin für Familienrecht helfe ich Ihnen, diese mit einer Trennung oder Scheidung einhergehenden Fragen zu beantworten, Sie zu beraten und zu unterstützen und Ihre Rechte außergerichtlich wie auch in gerichtlichen Verfahren durchzusetzen. Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten wir für Sie sinnvolle und tragfähige Lösungen.

Ebenso unterstütze ich Sie in Fällen häuslicher Gewalt oder Stalking.

Gerne berate ich Sie auch schon vor Eingehung einer Ehe oder Lebenspartnerschaft bei der Gestaltung von Verträgen, z.B. zur Wahl des Güterstandes, um Auseinandersetzungen im Falle einer Scheidung, soweit als möglich, zu vermeiden.

Profilbild Katrin Stemmer-Ose, Fachanwältin für Familienrecht in Augsburg

Katrin Stemmer-Ose
Fachanwältin für Familienrecht

geb. 1969, Jurastudium Uni Augsburg Abschluss mit Prädikats‐ examen, Zulassung als Rechtsanwalt seit 1996, Fachanwältin für Familienrecht seit 2000, Gastdozent für die Ausbildung von Rechtsreferendaren seit 2001, Mitglied des Prüfungsausschusses für Rechtsanwaltsfachangestellte in Augsburg seit 2016

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Ihre Anwältin für Arbeitsrecht in Augsburg

Wir beraten und vertreten Arbeitnehmer, Geschäftsführer und Arbeitgeber in allen Fragen, die sich bei Begründung, Durchführung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen oder Verträgen von Geschäftsführern stellen. Hierzu zählen insbesondere, Erstellung und Prüfung von Arbeitsverträgen, Vertretung im Kündigungsfall, Abmahnung, Arbeitszeugnis, offenes Arbeitsentgelt, Betriebsratsvereinbarungen.

Dabei unterscheiden wir nicht zwischen kleinen und großen Mandaten. Wir legen Wert auf persönlichen und an den Zielen der Mandanten orientierte Betreuung. Auf der Grundlage unserer langjährigen anwaltlichen Erfahrung besprechen wir mit Ihnen bereits im Vorfeld rechtlicher Auseinandersetzungen alle in Betracht kommenden Möglichkeiten.

Abschließend dürfen wir darauf hinweisen, dass Rechtsanwältin Katrin Stemmer-Ose erfolgreich an einem fachanwaltsspezifischen Lehrgang mit einem Umfang von 120 Zeitstunden zur späteren Erlangung des Titels Fachanwalt für Arbeitsrecht teilgenommen hat und die dafür vorgesehenen Prüfungen ebenso erfolgreich absolviert hat.

Mitgliedschaften

  1. 1. Augsburger Anwaltsverein
  2. 2. Deutscher Anwaltsverein (DAV)
  3. 3. Arbeitsgemeinschaft Familien- und Erbrecht im DAV