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IMPRESSUM
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Telefon: 0821 / 263700 Umsatzsteuer-Identitätsnummer: DE179985221 weitere Angaben nach dem TMG und der DL-InfoV Angaben Rechtsanwälte Sämtliche Rechtsanwälte der Kanzlei Tronsberg · Stemmer · Tronsberg sind Mitglieder der
Rechtsanwaltskammer München Die Berufsbezeichnung Rechtsanwalt/Rechtsanwältin wurde aufgrund bundesdeutscher Normen vom Bayerischen Staatsministerium der Justiz nach bestandener 2. Juristischen Staatsprüfung und besonderem Zulassungsverfahren durch die Präsidentin des Oberlandesgerichts München verliehen. Die berufsrechtlichen Regelungen:
sind im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Sie können auch über die Bundesrechtsanwaltskammer oder die Rechtsanwaltskammer München bezogen bzw. auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer eingesehen werden. Rechtsanwälte/Rechtsanwältinnen sind nach der Bundesrechtsanwaltsordnung verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000,00 Euro zu unterhalten. Näheres ergibt sich aus § 51 BRAO.
Die Rechtsanwältinnen der Kanzlei sind jeweils bei der
Der räumliche Geltungsbereich der Berufshaftpflichtversicherung ist nach Angaben der Versicherung gemäß § 4 der aktuellen Versicherungsbedingungen wie folgt eingeschränkt bzw. ausgeschlossen:
Angaben Steuerberater Sämtliche Steuerberater der Kanzlei Tronsberg · Stemmer · Tronsberg sind Mitglieder der Steuerberaterkammer MünchenNederlinger Strasse 9 80638 München Tel.: 089/157902-0 Fax.: 089/157902-19 E-Mailinfo(at)stbk-muc.de http://www.steuerberaterkammer-muenchen.de Die gesetzliche Berufsbezeichnung Steuerberater wurde in der Bundesrepublik Deutschland (Bundesland: Bayern) verliehen. Der Berufsstand der Steuerberater unterliegt im wesentlichen den nachstehenden berufsrechtlichen Regelungen:
Die berufsrechtlichen Regelungen können bei der zuständigen Steuerberaterkammer München bzw. auf der Homepage der Bundessteuerberaterkammer eingesehen werden. Steuerberater/Steuerberaterinnen sind nach § 52 Abs. 1 DVStB verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000,00 Euro zu unterhalten. Näheres ergibt sich aus § 52 DVStB.
Sämtliche Steuerberater der Kanzlei sind bei der
Der räumliche Geltungsbereich der Berufshaftpflichtversicherung ist nach Angaben der Versicherung gemäß § 4 der aktuellen Versicherungsbedingungen wie folgt eingeschränkt bzw. ausgeschlossen:
Die Risikoausschlüsse gemäß Ziff. 1.1 und 1.2 gelten jedoch nicht für das europäische Ausland, die Türkei und der Staaten auf dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion einschließlich Litauen, Lettland und Estland. Die Leistungspflicht des Versicherers ist in diesen Fällen auf die gesetzlich vorgeschriebene Mindestversicherungssumme beschränkt. 1.3 Eingeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Verletzung oder Nichtbeachtung des Rechts der in § 4 Ziff. 1.2 nicht genannten Staaten, soweit sie bei der das Abgabenrecht dieser Staaten betreffenden geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen entstanden sind und dem Auftrag zwischen dem Versicherungsnehmer und seinem Auftraggeber nur deutsches Recht zugrunde liegt. Die Leistungspflicht des Versicherers ist in diesen Fällen auf die jeweils gesetzlich vorgeschriebene Mindestversicherungssumme beschränkt.
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